Geeignet und angemessen

GA-Check

Der GA-Check, eine dynamische Geeignetheitsprüfung, die die Eingaben des Interessenten gleich logisch und anbieterübergreifend verarbeitet.

Von Berater für Berater.

Bitte bestätigen*

Sie möchten den GA-Check auf Ihrer Homepage einsetzen?

Ein Angebot von Fondspolicen-Analyse.de

Ein Auszug der Fragen

Einfach, schnell und intuitiv

10

Fragen

7

übersichtliche Seiten

1

In nur einer Minute ausgefüllt

GA-Check

Der GA-Check prüft die Geeignet- und Angemessenheit von Versicherungsanlageprodukten für einen Kunden online.
Anbieterübergreifend - für Makler optimiert.

Bisher werden solche Prüfungen zu oft als weitere Hürde angesehen.
Der GA-Check spart Zeit und verarbeitet Kundeneingaben gleich logisch,
sodass für Berater und Kunde ein echter Mehrwert entsteht.

Das Ergebnis wird Ihnen im PDF Format ausgegeben.

Nubeone & alles-berechnen.de

Technische Umsetzung

Besonderheit

Der GA-Check erzeugt je nach Eingaben, individuelle Beratungsinformationen. Neben einer reinen Dokumentation erhält der Interessent unter anderem auch wertvolle Informationen zu den geeigneten Produktgruppen.

Durch das dynamische Template werden unnötige Abfragen vermieden, das spart zusätzlich Zeit.
So kann der GA-Check  in unter einer Minute ausgefüllt werden, auch auf dem Tablet.

Das Ergebnis wird Ihnen mittels dynamische PDF Schnittstelle erzeugt, übersichtlich und kundenfreundlich.

Weitere USPs?

Check

Zeitersparnis

Durch einfachen und intuitiven Aufbau.

Praxisnah

Von Maklern entwickelt.

Dynamisch

Individuelle Beratungsinformationen.

Online

Jederzeit online verfügbar.

Für Fondspolicen

Unterstützt die Fondspolicenberatung.

Individuell

Platz für Ihre Anmerkungen.

GA-Check

Streng nach IDD geprüft

Wir haben uns in der Entwicklung streng an aktuelle Gesetzesbeschlüsse sowie an Richtlinien zu diesen orientiert.
Das für uns wichtigste Dokument ist daher die „…Verordnung…in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten…
Zusätzlich sind relevante Fachartikel, offiziell herausgegeben von der BaFin, in die Entwicklung mit eingeflossen.

Welche Punkte sind darin überhaupt genannt und wie wurden diese umgesetzt?
In der Geeignetheitserklärung (sowie Angemessenheitsbeurteilung), die dem Kunden bei der Beratung zur Verfügung gestellt werden muss, sind folgende Punkte zu erfüllen:

Einen Überblick der erteilten Ratschläge

Der Kunde muss in der Lage sein die Funktionsweise und die Risiken der Empfehlung verstehen zu können (Quelle: BaFin).

Im GA-Check wird der Kunde in eine von 7 Risikoklassen eingeordnet. Jeder Risikoklasse sind geeignete Produktgruppen zugeordnet.
Sind dem Kunden zum Beispiel Garantien wichtig, findet er sich in Risikoklasse 2-3 wieder. Als Produktgruppen sind dieser Risikoklasse „Index-Policen“ sowie „Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantien“ hinterlegt.
Mit der einfachen Benennung der Produktgruppen kann der Kunde jedoch noch nicht in der Lage sein die Funktionsweise verstehen zu können.
Der GA-Check definiert daher im Ergebnis die grundlegenden Funktionsweisen der Produktgruppen anbieterübergreifend. Dabei fällt insbesondere die Funktionsweise der hinterlegten Kapitalanlage ins Gewicht. So kann der Kunde verstehen, wie Risiko und Garantie im Verhältnis steht.

Ziele, auch unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft

Die Ziele werden im GA-Check abgefragt. Möchte der Kunde die steuerlichen Vorteile des Versicherungsanlageprodukts nutzen, was in aller Regel der Fall ist, werden diese im Ergebnis nochmal näher beschrieben. So kann der Kunde immer nachvollziehen, dass gewisse Voraussetzungen und Mindestlaufzeiten eingehalten werden müssen um die Ziele zu erreichen. Sollte der GA-Check mit dem Kunden telefonisch ausgefüllt werden, steht dem Kunden ein „Infobutton“ zur Verfügung, der die Steuervorteile beschreibt.

Laufzeit

die voraussichtliche Anlagedauer wird abgefragt. Sollte der Kunde von einer Anlagedauer unter 12 Jahren ausgehen, wird direkt im GA-Check ein Warnhinweis ausgegeben, der darauf hinweist, dass bei dieser Laufzeit nicht alle Steuervorteile ausgeschöpft werden können. Dieser Warnhinweis muss mit „gelesen und verstanden“ bestätigt werden.

Kenntnisse und Erfahrungen

Im GA-Check werden sowohl Kenntnisse als auch Erfahrungen zu Anlageprodukten abgefragt.
In aller Regel verfügt der Kunde mind. über Kenntnisse zu Sparbüchern und Bankprodukten. Fehlende Kenntnisse über weitere Anlageprodukte können im Beratungsgespräch vermittelt werden. Für diese neuen Kenntnisse steht im GA-Check ein beschreibbares Textfeld zur Verfügung.

Finanzielle Situation

Die Finanzielle Situation wird unter der Rubrik „Vermögen“ mit drei Fragen näher beleuchtet.

  1. Wie hoch ist Ihr Vermögen, das Sie für Anlagezwecke zur freien Verfügung haben?
  2. Wie entwickelt sich dieses Vermögen?
  3. Wie hoch ist ihr gesamtes Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten.

Einige wichtige Angaben lösen im Ergebnis, neben der reinen Dokumentation, zusätzliche Hinweistexte aus. Ein sinkendes oder schwankendes Vermögen bedarf z.B. höherer Aufmerksamkeit, als ein stabiles Vermögen. Auch ein steigendes Vermögen löst einen Hinweis aus.

Wird das Versicherungsanlageprodukt regelmäßig geprüft?

Dieser Punkt betrifft hauptsächlich reine Fondspolicen und nicht sog. nichtkomplexe Anlageprodukte mit z.B. einer Beitragsgarantie.
Mit Hilfe des GA-Checks lassen sich auch reine Fondspolicen beraten. Im Ergebnis-PDF wird darauf hingewiesen, dass Investmentfonds zum Teil heftigen Schwankungen ausgesetzt sein können. Außerdem kann sich die Risikoklasse eines Fonds während der Laufzeit verändern. Es wird darauf hingewiesen, dass keine ständige Überwachung der Risikoklasse erfolgt.

Umgang mit Verlusten

Da der GA-Check, anders als andere Geeignetheitsprüfungen, die Funktionsweise der wichtigsten Produktgruppen beschreibt, werden auch die Risiken bzw. die Schwankungen und deren historische Entwicklung aufgezeigt. Der Kunde kann also auch im Nachgang nachvollziehen, wie sich Risiko entwickelt hat und welche Verluste und Gewinne er zu welcher Laufzeit erwarten kann. Dabei gilt wie bei jedem Versicherungsanlageprodukt: Risiko und Chance sind immer miteinander verbunden.

Sonstiges

Im GA-Check nicht explizit abgefragt werden „Uhrzeit der Beratung“ sowie „Bildungsstand“. Wer diese oder weitere, für IDD nicht zwingend erforderlichen Auskünfte, dokumentieren möchte, kann das mit Hilfe eines freien Textfeldes realisieren. So können auch individuelle Gesprächsnotizen weiterhin protokolliert werden.

Kontakt

Sei haben Fragen?